4.3. Mit Rekurs beantragte die Rekurrentin, dass der Abzug am Eigenmietwert von CHF 4'800.00 in vollem Umfang zuzulassen sei. Zur Begründungen führte sie aus, mit den von der Steuerkommission Q. akzeptierten CHF 2'700.00 liessen sich die benötigten Räume auf dem Liegenschaftsmarkt nicht bezahlen. Auch die beantragten CHF 4'800.00 seien knapp. Wenn ein Raum für 8 bis 10 Personen zum Musizieren und ein zusätzlicher Lager- und Übungsraum inklusive Infrastruktur für CHF 400.00 monatlich gemietet werden müssten, so würde es sich um einen "Schnäppchenpreis" handeln.