Denn das Musikzimmer werde zu einem grossen Teil auch für die unselbstständige Tätigkeit (Lohnausweise von verschiedenen D. in der Höhe von CHF 46'829.00) als Arbeitszimmer benutzt. Bei einer unselbständig erwerbenden Person seien die Kosten für die Benützung eines Arbeitszimmers grundsätzlich bereits im Pauschalabzug, der vorliegend CHF 2'000.00 betrage, enthalten. Zusammenfassend kommt die Steuerkommission zum Schluss, dass die für die selbständige Tätigkeit gewährten Mietkosten von CHF 2'700.00 eher an der oberen Grenze lägen und sich eine Erhöhung keinesfalls rechtfertige. -6-