4. 4.1. Die Rekurrentin brachte im Einspracheverfahren vor, das Raumeinheitenblatt über ihre Liegenschaft weise insgesamt 18,2 RE aus. Für die Aktivitäten ihres selbständigen Musikberufes brauche sie den Raum mit 1,2 RE im Untergeschoss zum Üben, für die Musikliteratur und die Instrumente. 50 % der Wohnhalle (somit 0,9 RE), wo das Klavier stehe, werde für Einzel- und -5- Gruppenunterricht genutzt. Das ergebe einen Bedarf von 2,1 RE oder 11,5 %. Bei einem Eigenmietwert von CHF 32'232.00 entspreche dies CHF 3'707.00 bzw. prozentual vom Marktwert CHF 6'178.00. Ein deklarierter Mittelwert von CHF 4'800.00 sei somit alles andere als übersetzt.