2.2. Die Steuerkommission Q. hat in der Veranlagungsverfügung vom 25. Februar 2019 – bestätigt mit dem Einspracheentscheid vom 21. Oktober 2019 – die geltend gemachten Mietkosten auf CHF 2'700.00 reduziert. Mit der Vernehmlassung beantragt die Steuerkommission Q., eine Reformatio in peius von CHF 600.00 (gegenüber dem Einspracheentscheid), d.h. die Berücksichtigung von einer Raumeinheit und Mietkosten von CHF 2'100.00. Das Kantonale Steueramt beantragt eine Reformatio in peius von CHF 300.00. Die (Höhe der) Aufrechnung ist im vorliegenden Verfahren strittig und nachfolgend zu prüfen.