4. Den Einspracheentscheid vom 21. Oktober 2019 (Zustellung am 26. Oktober 2019) hat A. mit Rekurs vom 14. November 2019 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt den Antrag: "Der Abzug am Eigenmietwert von Fr. 4800 für die benutzen Räumlichkeiten für meine selbständigen Musikaktivitäten ist in vollem Umfang zuzulassen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q. beantragt (gegenüber dem Einspracheentscheid) eine Reformatio in peius um CHF 600.00, das Kantonale Steueramt eine Reformatio in peius um CHF 300.00.