1. Mit Verfügung vom 25. Februar 2019 wurde A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 49'300.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 757'000.00 veranlagt. Dabei wurden die geltend gemachten Mietkosten für die selbständige Tätigkeit von A. von CHF 4'800.00 um CHF 2'100.00 auf CHF 2'700.00 gekürzt. 2. Gegen die Verfügung vom 25. Februar 2019 hat A. mit Schreiben vom 8. März 2019 Einsprache erhoben. Sie stellte den Antrag, die deklarierte geschäftliche Miete von CHF 4'800.00 sei zu gewähren. 3. Die Steuerkommission Q. wies die Einsprache mit Entscheid vom 21. Oktober 2019 ab.