8.3.5.3. Am Augenschein haben das KStA und der Rekurrent folgende Vereinbarung getroffen: "Anlässlich des Augenscheins wurde festgestellt, dass der bislang als Gewerberaum qualifizierte Raum nur noch privat genutzt wird und somit ein "zusätzlicher Mietwert" von CHF 1'800.00 anstelle eines Gewerberaums von CHF 3'600.00 berücksichtigt wird. Die Raumeinheiten im Dachgeschoss werden halbiert und sind nun 0,9 Raumeinheiten. Im Übrigen Änderungen gemäss Vernehmlassung vom 30. Januar 2020." - 16 -