8.3.5.2. Der Rekurrent beantragt in der Duplik, dass der dem Eigenmietwert zugeschlagene Gewerberaum als solcher nicht gebraucht werden könne. Er werde als Hobby- und Bastelraum genutzt. Der Eigenmietwert sei deshalb zu reduzieren. Die vom Rekurrenten beantragte Reduktion des Eigenmietwerts wurde bereits in der Vernehmlassung durch das KStA GS berücksichtigt. Das KStA GS beantragt nämlich, den Wert für die Werkstatt als "gewerblichen Mietwert" von ehemals CHF 3'600.00 auf CHF 2'240.00 zu reduzieren und als "zusätzlichen Mietwert" zu qualifizieren.