8.3.5. 8.3.5.1. Das KStA GS hat die Raumeinheiten (RE) am 15. April 2019 von 5.7 RE auf 5.1 RE reduziert (vgl. Blatt "Raumeinheiten und zusätzliche Mietwerte" inkl. Rückseite). Das KStA GS hat die RE-Anzahl im Dachgeschoss um 0.9 RE reduziert (halbe RE wie bei [unbeheizten] Laubenzimmer). Demgegenüber hat sie die RE-Anzahl im Erdgeschoss um 0.3 RE (Badewanne) erhöht. Gesamthaft reduziert sich somit die RE-Anzahl um 0.6 RE, von 5.7 auf 5.1 RE.