Bei der Bauweise (VBG Anhang 5) werden in Abhängigkeit des Bautyps der Umschwung und die Gartenanlage in die Bewertung miteinbezogen. Das KStA GS geht von einem freistehenden Einfamilienhaus aus und bewertet das Kriterium Umschwung/Gartenanlage als unterdurchschnittlich. - 15 -