Beim Ausbau (VBG Anhang 2) geht es um die Kategorien Ausbau allgemein (Baumaterialien; Qualität der Verarbeitung; Einbauschränke, Cheminée und dergleichen; Vorhandensein von Nebenräumen wie Keller und Estrichräume etc.), Gebäudeisolation (Aussenwände, Dach; Fenster; allgemein) und technische Installationen (Küchen-, Badezimmer- und Waschküchenausstattung; sonstige komforterhöhende Apparaturen; elektrische Anlage; zusätzlicher Heizungskomfort, z.B. Klimaanlage, Warmluftcheminée, Sitzkunst, etc.).