Die Ortskategorien zeigen das Verhältnis des Mietwertniveaus in den einzelnen Gemeinden über den ganzen Kanton. Der Eigenmietwert-Grundansatz bildet mittelbar den Mietwert. Allein aus Gründen der Rechtsgleichheit ist somit generell auf diese Werte abzustellen. Das KStA GS hat einen Grundansatz pro Raumeinheit (RE) von CHF 2'169.00, entsprechend der Ortskategorie 6, eingesetzt. Das ist nicht zu beanstanden (VBG Anhang 1 und 18). 8.3.3. Das KStA GS hat nach Prüfung der Schätzungsakten den Ausbau (VBG Anhang 2) von 7 (gut) auf 4 (schlecht) reduziert.