7.1.1. Grundsätzlich darf eine Einzelschätzung wegen einer massgebenden Änderung nicht zu einer Einzelschätzung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ausgedehnt werden (VGE vom 21. Dezember 2005 [WBE.2003.330]). Vorliegend ist der umgekehrte Fall zu prüfen. Das KStA GS hat im Verlauf des Verfahrens auch nicht getan, sondern jeweils eine Unrichtigkeitsschätzung vorgenommen. Erst anlässlich einer Nachprüfung wurde festgestellt, dass in der vorgenommenen Unrichtigkeitsschätzung Sachverhalte geprüft worden waren, die anhand einer Änderungsschätzung hätten überprüft werden - 11 -