7. 7.1. Vorliegend wurde am 8. Mai 2019 eine neue Schätzung eröffnet. Die Einzelschätzung aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit erfolgte auf Antrag des Rekurrenten. Der Rekurrent führte dazu aus, dass die Räume im Dachgeschoss einem Estrich gleichkommen würden und daher der Eigenmietwert zu reduzieren sei.