3.5. Mit der Replik wurde in Ergänzung der bisherigen Ausführungen vom Rekurrenten ausgeführt, der Gewerberaum werde als Hobby–Bastelraum genutzt. Der Nutzer der Liegenschaft sei 77-jährig und nach zwei Schlaganfällen kaum in der Lage, ein Gewerbe zu führen. -7- 3.6. Anlässlich des Augenscheines vom 29. September 2022 hat der Rekurrent auf der einen Seite und das KStA GS auf der anderen Seite jeweils an ihren Anträgen festgehalten. In der Folge haben der Rekurrent und das KStA GS eine Vereinbarung getroffen (vgl. Vereinbarung vom 29. September 2022).