Anlässlich der Einspracheverhandlung wurden nebst den oben aufgeführten Positionen (vgl. Tabelle 1) auch der geschätzte Mietwert der Werkstatt von CHF 3'600 nochmals überprüft und für korrekt befunden. Aufgrund der Tatsache, dass seit dem Liegenschaftskauf durch den Eigentümer (A.) für die Werkstatt keine Vermietungsabsicht mehr besteht, liegt in diesem Zusammenhang für die Schätzung eine unrichtige Rechtsanwendung vor und die nicht vermietete Werkstatt ist dem Eigenmietwert zuzurechnen.