Sowohl in der angefochtenen Mitteilung des Steuerwertes und des Eigenmietwertes vom 08.05.2019 als auch im Einspracheentscheid vom 27.09.2019 wird der gewerbliche Mietwert der Werkstatt nicht dem Eigenmietwert zugerechnet. Anlässlich der Einspracheverhandlung wurden nebst den oben aufgeführten Positionen (vgl. Tabelle 1) auch der geschätzte Mietwert der Werkstatt von CHF 3'600 nochmals überprüft und für korrekt befunden.