zung nochmals überprüft und dem Steuerpflichtigen detailliert erläutert worden. Der Normmietwert von CHF 11'432.00 pro Jahr entspreche einem monatlichen Mietzins von ca. CHF 950.00. Die Holzheizung und der Zustand der Räume im Dachgeschoss seien in der Schätzung angemessen berücksichtigt worden. Gesamthaft gesehen, seien der Normmietwert und in der Folge der Eigenmietwert sowie der Steuerwert massvoll. Das Überprüfen im Rahmen der Einspracheverhandlung habe ergeben, dass bezüglich der früheren rechtskräftigen Schätzung gemäss § 218 Abs. 2 StG keine offensichtlich unrichtige Schätzung vorliege.