3. 3.1. In der Einsprache führte der Rekurrent aus, die unbeheizten, viel zu lauten Räume im Obergeschoss als Zimmer zu bezeichnen, sei eine Frechheit. Sie seien bestenfalls als Estrich zu gebrauchen. Das Dach sei mangelhaft isoliert. Die Bemerkungen, dass an der Küche und am Bad "was gemacht wurde", treffe insofern zu, dass die Küche nicht aus dem Jahre 1720 stamme. Sie sei "erst" vor 28 Jahren eingebaut worden. Das Badezimmer sei vor 13 Jahren erneuert worden, also drei Jahre vor der letzten Schätzung.