6. Mit Entscheid vom 27. September 2019 wies das KStA GS die Einsprache ab. 7. Den Einspracheentscheid vom 27. September 2019 (Zustellung nicht bekannt; Versand am 2. Oktober 2019) hat A. mit Rekurs vom 28. Oktober 2019 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen mit dem Antrag: "a) Der Entscheid ist aufzuheben b) der dem Eigenmietwert zugeschlagene Gewerberaum wurde beim Liegenschaftskauf 2009 zurückgebaut, und als solcher nicht mehr brauchbar. Eigenmietwert Fr. 3000.00 ." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.