6.6. Im Ergebnis sind die Parzellen Nrn. jjj und ggg als landwirtschaftlich genutzt zu qualifizieren und – wie bisher – "landwirtschaftlich" zu schätzen. Gelten - 15 - die Parzellen Nrn. jjj und ggg als landwirtschaftlich genutzt, gelten aufgrund des betrieblichen Zusammenhangs auch die vorliegend zu beurteilenden Parzellen Nr. aaa und hhh als landwirtschaftlich genutzt und sind – wie bisher – "landwirtschaftlich" zu schätzen.