Im in Erw. 5.2. zitierten Bundesgerichtsurteil vom 20. August 2020 (2C_858/2019) wurde gerade auf die Abweichung des Begriffs des "landwirtschaftlichen Grundstückes" und des Begriffs des "land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes" zu Schätzungszwecken verwiesen. Gleichzeitig wurde im genannten Urteil des Bundesgerichtes auf das Bundegerichtsurteil vom 15. Dezember 2010 (2C_539/2010) Bezug genommen. Es wurde ausgeführt: