Die Parzelle Nr. aaa diene in ihrer Gesamtheit landwirtschaftlichen Zwecken und sei daher gemäss Schätzungsanleitung zum Ertragswert zu bewerten. Der Betrieb der Rekurrenten stelle ein landwirtschaftliches Gewerbe dar, weshalb auch die in der Bauzone liegende Parzelle Nr. aaa mit Gebäuden landwirtschaftlich einzustufen seien. Die Hors- Sol-Produktion gelte als landwirtschaftliche Tätigkeit.