2014 unsicher gewesen sei, ob die bodenunabhängige Produktion weitergeführt werden könne. Aus diesem Grund habe das KStA GS mit der Schätzung nach nichtlandwirtschaftlichen Kriterien bis 2014 zugewartet. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes sei die bodenunabhängige Produktion definitiv geworden, weshalb eine Änderungsschätzung habe vorgenommen werden müssen. Die Ausführungen im Einspracheentscheid zur Einzonung der Parzellen Nrn. aaa und hhh in die Arbeitszone A seien zwar für das vorliegende Verfahren nicht von Belang, da beide Grundstücke bereits zuvor der Gewerbezone zugehörig gewesen seien. Am Ergebnis der Schätzung 2014 ändere das jedoch nichts.