bodenabhängig produziert worden sei und damit eine landwirtschaftliche Nutzung vorgelegen habe. Im Unterschied zur aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung in Bezug auf die bodenabhängige Produktion (Bundegerichtsurteil vom 4. Oktober 2013 [1C_561/2012]) sei im Rahmen der letzten allgemeinen Neuschätzung per 1. Januar 1999 massgeblich, "ob die Kulturen im Boden wurzeln oder nicht." Die Rekurrenten hätten die bodenabhängige Produktion im Jahr 2009 aufgegeben und auf Hors-Sol-Produktion umgestellt. Diese Produktionsweise sei jedoch nicht zonenkonform gewesen, weshalb bis zur Genehmigung des Gestaltungsplanes "XY" am 12. August -6-