2004" bzw. nach den Eidgenössischen Schätzungsanleitungen zu schätzen. Die Landwirtschaft werde weiter betrieben, weshalb ein unzutreffender Schätzungsgrund angegeben worden sei. Der Gärtnereibetrieb sei vom KStA zudem als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt worden. Die Begründungen, "insbesondere der Hinweis auf § 8 VBG usw.", träfen nicht zu. Sie seien rechtswidrig und willkürlich. Der Gemüsebaubetrieb sei als Einheit zu schätzen. Der von der Aargauischen Gebäudeversicherung ermittelte Wert spiele keine Rolle. "Approximativ, ohne jedes Detail genau aufgelistet zu haben, ergibt sich in etwa eine Steuerwertfestlegung betr. Foliengewächshaus mit Fr. 247'000.00 bis Fr. 250'000.00.