Mit der Umzonung der Parzellen Nr. aaa und Nr. hhh im Jahr 2014 in die "Arbeitszone A" sei eine landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet definitiv ausgeschlossen worden. Das Gewächshaus sei mit festen Fundamenten er- -5- stellt worden. Es würden keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet. Die bodenunabhängige Hors-Sol-Produktion sei mit der Zuweisung der Grundstücke zur Arbeitszone legalisiert worden. Mangels landwirtschaftlicher Nutzung sei eine Ertragswertbesteuerung nicht mehr gerechtfertigt.