3.3. Mit dem Einspracheentscheid wurde ausgeführt, die Parzelle Nr. aaa bilde eine wirtschaftliche Einheit mit der Parzelle Nr. hhh. Sie diene jedoch nicht wie verlangt der bodenabhängigen Produktion und sei daher nicht landwirtschaftlich genutzt. Die bodenunabhängige Produktion führe zu einer Schätzung zum Mittel aus Ertrags- und Verkehrswert. Die Rekurrenten hätten die bodenabhängige Gemüseproduktion schon länger aufgegeben. Mit der Umzonung der Parzellen Nr. aaa und Nr. hhh im Jahr 2014 in die "Arbeitszone A" sei eine landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet definitiv ausgeschlossen worden.