"1. Es sei die getroffene Schätzung aufzuheben und es sei nach landwirtschaftlichen Normen einzuschätzen." 4. Am 23. Juli 2019 fand eine Einspracheverhandlung statt. 5. Mit Entscheid vom 1. Oktober 2019 wies das KStA GS die Einsprache ab. 6. Den Einspracheentscheid vom 1. Oktober 2019 (Zustellung am 9. Oktober 2019) hat A. mit Rekurs vom 28. Oktober 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend: Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen lassen. Es werden folgende Anträge gestellt: "1) Rückweisung an die Vorinstanz mit der Auflage, eine gesetzeskonforme Schätzung zu liefern