2. Mit Verfügung vom 15. März 2019 schätzte das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion Grundstückschätzung (GS), die bisher (Verfügung des KStA GS vom 15. Mai 2006) nach landwirtschaftlichen Kriterien geschätzte Parzelle Nr. aaa (und darin eingeschlossen Parzelle Nr. hhh) neu nach nicht landwirtschaftlichen Kriterien. Dabei wurde der Vermögenssteuerwert ab Steuerperiode 2014 auf CHF 708'200.00 festgesetzt. Als Schätzungsgrund wurde "Aufgabe der landw. Bewirtschaftung (Nutzungsänderung)" angegeben. 3. Gegen die Verfügung vom 15. März 2019 liessen A. und B. mit Schreiben vom 18. April 2019 Einsprache erheben mit dem Antrag: