Das Gericht entnimmt den Akten: 1. A. ist Eigentümer des Grundstückes, Parzelle Nr. aaa in Q.. Darauf befinden sich die Gebäude Nr. bbb (Gebäude mit verschiedenen Nutzungen) und Nr. ccc (Gewächshaus). Ebenfalls ist er Eigentümer der Parzelle Nr. hhh, welche in wirtschaftlicher Einheit mit der Parzelle Nr. aaa steht.