6.6. Im Ergebnis sind die Parzellen Nrn. iii und hhh als landwirtschaftlich genutzt zu qualifizieren und – wie bisher – "landwirtschaftlich" zu schätzen. Gelten die Parzellen Nr. iii und hhh als landwirtschaftlich genutzt, gilt bei einem betrieblichen Zusammenhang per 31. Dezember 2014 auch die vorliegend zu beurteilende Parzelle Nr. aaa als landwirtschaftlich genutzt und ist – wie bisher – "landwirtschaftlich" zu schätzen. Von einem solchen betrieblichen Zusammenhang ist auszugehen. Gemäss dem "Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV" zum Gestaltungsplan "XY" (Ziff. 3.2) standen für rund 15 während 9 Monaten beschäftige Saisonniers Unterkünfte zur Verfügung.