nichtlandwirtschaftlichen Kriterien bis 2014 zugewartet. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes sei die bodenunabhängige Produktion definitiv geworden, weshalb eine Änderungsschätzung für sämtliche, nach landwirtschaftlichen Kriterien geschätzten Betriebsteile habe vorgenommen werden müssen. Die Ausführungen im Rekurs zu den neu erstellten Mehrfamilienhäusern A und B seien für das vorliegende Verfahren ohne Belang, da diese Gebäude am Bewertungsstichtag 31. März 2014 noch gar nicht erstellt worden seien.