Im Unterschied zur aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung in Bezug auf die bodenabhängige Produktion (Bundegerichtsurteil vom 4. Oktober 2013 [1C_561/2012]) sei im Rahmen der letzten allgemeinen Neuschätzung per 1. Januar 1999 massgeblich, "ob die Kulturen im Boden wurzeln oder nicht." Die Rekurrenten hätten die bodenabhängige Produktion im Jahr 2009 aufgegeben und auf Hors-Sol-Produktion umgestellt. Diese Produktionsweise sei jedoch nicht zonenkonform gewesen, weshalb bis zur Genehmigung des Gestaltungsplanes "XY" am 12. August 2014 unsicher gewesen sei, ob die bodenunabhängige Produktion weitergeführt werden könne. Aus diesem Grund habe das KStA GS mit der Schätzung nach