3.5. In der Vernehmlassung wurde vom KStA GS ergänzt, die Parzelle Nr. aaa sei bisher landwirtschaftlich geschätzt worden, da in der Hauptbetriebsstätte (X-Weg; Parzelle Nr. hhh) bodenabhängig produziert worden sei und damit eine landwirtschaftliche Nutzung vorgelegen habe. -6-