3.4. Mit Rekurs wird dargelegt, die Parzelle Nr. aaa in Q. sei schon immer Bestandteil des landwirtschaftlichen Gemüsebaubetriebes gewesen. Der Rekurrent habe die Parzelle Nr. aaa als Betriebsstandort übernommen und den Betrieb in den Jahren 2004 und 2005 nach R. ausgesiedelt. Die Parzelle Nr. aaa sei unverändert Bestandteil des Betriebes. An einem Teil der Liegenschaft hätten die Eltern des Rekurrenten ein Wohnrecht gehabt. Die weiteren Gebäude hätten als Einstellraum, Lagerraum, Rüstraum und als Wohnraum für die Angestellten gedient. Im Verlaufe des Jahres 2014/anfangs 2015 sei mit einem Teilabbruch der Gebäude (Garage/Werkstätten/Einstellräume) begonnen worden.