Aufgrund der bodenunabhängigen Produktion seien nichtlandwirtschaftliche Kriterien massgeblich. Daran ändere auch die bodenrechtliche Beurteilung des Departementes Finanzen und Ressourcen (DFR), Landwirtschaft Aargau, Strukturverbesserungen & Raumnutzungen, vom 2. Juli 2015 nichts. Anlässlich der Einspracheverhandlung seien die einzelnen Schätzungsparameter nicht moniert worden.