landwirtschaftlich zu schätzen. Die Parzelle Nr. aaa diene nicht der bodenabhängigen Produktion und sei daher nicht landwirtschaftlich genutzt, was zu einer Schätzung zum Mittel aus Ertrags- und Verkehrswert führe. Das Grundstück stelle sodann eine Baulandreserve dar. Die Rekurrenten beabsichtigten, die bestehenden Bauten abzubrechen und zeitnah mit zwei Mehrfamilienhäusern inklusive Tiefgarage zu überbauen. Es sei ein Mehrfamilienhaus mit Kleinwohnungen geplant, um die Wohnbedürfnisse der Angestellten abzudecken. Aufgrund der bodenunabhängigen Produktion seien nichtlandwirtschaftliche Kriterien massgeblich.