Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses. 8. A. hat eine Replik erstatten lassen. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten der Verfahren 3-RV.2019.187 und 3-RV.2019.189 betreffend Grundstückschätzungen 2014 beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: