4. Am 23. Juni 2019 fand eine Einspracheverhandlung und am 23. Juli 2019 eine Objektbesichtigung statt. 5. Mit Entscheid vom 1. Oktober 2019 wies das KStA GS die Einsprache ab. 6. Den Einspracheentscheid vom 1. Oktober 2019 (Zustellung am 11. Oktober 2019) hat A. mit Rekurs vom 28. Oktober 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend: Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen lassen. Es werden folgende Anträge gestellt: "1) Es sei der Einspracheentscheid vom 01.10.2019, Versand 10.10.2019 aufzuheben. 2) Es seien dem Kantonalen Steueramt folgende Auflagen zu erteilen: