2. Mit Verfügung vom 15. März 2019 schätzte das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion Grundstückschätzung (GS), die bisher nach landwirtschaftlichen Kriterien geschätzte Parzelle Nr. aaa neu nach nicht landwirtschaftlichen Kriterien. Dabei wurde der Vermögenssteuerwert ab Steuerperiode 2014 auf CHF 342'400.00 festgesetzt. Als Schätzungsgrund wurde "Aufgabe der landw. Bewirtschaftung (Nutzungsänderung)" angegeben. 3. Gegen die Verfügung vom 15. März 2019 liessen A. und B. mit Schreiben vom 18. April 2019 Einsprache erheben mit dem Antrag: "Aufhebung der Schätzung über die Parzelle Nr. aaa und beibehalten der bisherigen Steuerwertschätzungen"