3.5. In der Vernehmlassung wurde vom KStA GS ergänzt, bei den Parzellen Nrn. aaa und ddd handle es sich um das Betriebsleiter-Einfamilienhaus und die Hauptbetriebsstätte des Gemüsebaubetriebes. Die Rekursbegründung beziehe sich grösstenteils auf die bodenrechtliche Beurteilung der verschiedenen Betriebsteile des Gemüsebaubetriebes im Sinne des BGBB anstatt auf steuerliche Kriterien.