Der Landwirtschaftsexperte (LE) KStA habe dem Rekurrenten mit Schreiben vom 10. Januar 2014 mitgeteilt, dass der Betrieb die Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Gewerbes erfülle. Weiter wurde erwähnt, dass die Parzelle Nr. fff mit einem Realteilungsverbot belegt sei. Diese Parzelle unterliege dem BGBB und stelle im jetzigen Zeitpunkt ein landwirtschaftliches Grundstück dar.