Die Schätzung sei für alle landwirtschaftlichen Grundstücke, Bauten und Anlagen, die der landwirtschaftlichen Produktion dienten, vorzunehmen. Auch in Art. 16a Abs. 3 RPG in Verbindung mit Art. 34 RPV werde nicht zwischen Hors-Sol- und Bodenkulturen unterschieden. Die Bodenabhängigkeit bilde keine Voraussetzung für die Zonenkonformität.