"1) Der Mietwert des Wohnhauses bbb XY auf Parzelle aaa sei nach landwirtschaftlichen Normen einzusetzen, ebenso der Vermögenssteuerwert zum landw. Ertragswert. 2) Es sei das Gewächshaus auf Parzelle ddd XZ zum landwirtschaftlichen Ertragswert einzuschätzen. -3- 3) Es sei der gesamte Betrieb, als landw. Gewerbe als Einheit zu schätzen! 4) UKF" Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses. 8. A. hat eine Replik erstatten lassen.