2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Der Rekurrentin wird eine Parteientschädigung von CHF 15'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung