8.2. 8.2.1. Das KStA beantragte mit der Vernehmlassung die (zusätzliche) Aufrechnung von privaten Beratungsleistungen zu Gunsten der Aktionäre im Jahr 2012 von CHF 10'992.00 (Konto "A.-Ber / 660; "privater Aufwand I. und E."). Die Aufrechnung eines Privataufwandes von CHF 10'992.00 (Konto "A.-Ber / 660; "privater Aufwand I. und E.") wurde von der Rekurrentin mit der pauschalen Begründung bestritten, sie könne nicht nachvollzogen werden. - 28 - 8.2.2. Aus den Revisionsakten zur Steuerveranlagung 2012 ergeben sich verschiedene Aufwendungen zu Gunsten von E. und/oder I., welche keinen Geschäftsaufwand darstellen.