Allein aufgrund dieser Gespräche zur Finanzierung muss in jenem Zeitpunkt klar gewesen sein, dass die Liegenschaft X-Strasse gekauft werden sollte. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass die Art des Kaufes, nämlich der Erwerb durch eine Immobiliengesellschaft feststand. Es ist schlicht unvorstellbar, dass sich Banken auf die Finanzierung einer Immobilientransaktion einlassen, ohne genaue Kenntnisse von der Kaufabwicklung generell und der Käuferschaft konkret zu haben. 8.1.6. Im Ergebnis sind die mit der Vernehmlassung beantragten Aufrechnungen im Jahr 2012 von CHF 2'778.00 und im Jahr 2013 von CHF 14'204.00 zu bestätigen.