Baulandpreise seien verifiziert worden. Mieterunterlagen und Mieterspiegel sowie Verkehrswerte und Ertragswerte seien geprüft worden, - 26 - Vertragsverhandlungen seien geführt und Absichtserklärungen erstellt worden. Das Areal sei geologisch und hinsichtlich Altlasten untersucht worden. Sodann sei die Finanzierung bearbeitet worden. Erst nach dem Kaufentschluss sei geprüft worden, in welcher Form der Kauf abgewickelt werden solle. Der P. AG hätten die Aufwendungen zur Entscheidfindung nicht belastet werden können, da diese im Zeitpunkt der Abklärungen noch gar nicht gegründet worden sei.