des Spezialverwaltungsgerichtes nicht zu beanstanden. In diesem Bereich sind keine Aufrechnungen vorzunehmen. 7.6.4. Für Leistungen von E. zu Gunsten der Rekurrentin wurden folgende weiteren Entschädigungen (Managementhonorar) in Rechnung gestellt: 2011: CHF 222'000.00 2012: CHF 222'000.00 2013: CHF 222'000.00 Nach den unwiderlegten Angaben der Rekurrentin handelte es sich dabei um eine Entschädigung für Managementaufgaben, insbesondere auch für die Beratertätigkeit und die Führung der Verkaufsabteilung (bei der Rekurrentin angestellte Verkäufer).